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07.10.2007: Erneute Polizeischikane gegen nationale Gaststätte
Auch in diesem Jahr hat die Geburtstagsfeier des Club 88 wieder einmal für großes Interesse gesorgt. Seit 11 Jahren gibt es diese Feier nun und seit 11 Jahren gab es an diesem Abend nie Probleme. Die zahlreichen Gäste benahmen sich friedlicher als „normale“ Deutsche auf ähnlichen Feiern und auch die Polizei hielt sich zurück. Die linken Chaoten gar, die sonst immer zu Gewalt und Krawall bereit sind, ließen sich generell nicht blicken, vermutlich fehlten ihnen die Polizeiabsperrungen, hinter denen sie ohne Eigengefährdung Steine und Flaschen werfen können.
Während das große Interesse der vergangenen Jahre vor allem von nationalgesinnten Europäern kam und gelegentlich auch von der Presse, interessierte sich dieses Jahr die Staatsgewalt für die friedliche Feier. Zahlreiche Gäste von nah und fern kamen am letzten Septemberwochenende nach Neumünster. Allerdings wurde vielen Gästen der Zutritt zur Feier willkürlich erschwert, teilweise sogar unmöglich gemacht. Die Polizei hatte die kleine Kneipe zum „gefährdeten Objekt“ erklärt und ein Großaufgebot rund um die nationale Gaststätte im Stadtteil Gadeland zusammengezogen. Der direkte Zugang zum Club 88 wurde komplett abgesperrt. An diesen Absperrungen wurden potentielle Gäste der Feier zunächst einmal genötigt, sich auszuweisen und darauf zu warten, bis die Polizei ihnen den Zutritt zum unmittelbaren Bereich der Gaststätte erlaubte. Dies vollzog sich ab ca. 19 Uhr wegen des immer größer werdenden Andrangs immer schleppender. Grund dafür war ein Auflagenbescheid der Stadt Neumünster, der teilweise als bewußte Provokation angesehen werden muß. Während eine Begrenzung der Personenzahl für den Bereich der Gaststätte aufgrund von Sicherheitsbestimmungen noch nachvollziehbar sein mag, kann dagegen eine Auflage, die es einem untersagt, sich auf öffentlichen Wegen in der Nähe des Clubs aufzuhalten, nur als rechtswidrig bewertet werden. Die Begrenzung der Personenzahl auf 150 ist sicher etwas zu niedrig angesetzt, aber eine wirklich relevante Steigerung dürfte aufgrund der geltenden Bestimmungen und des knapp bemessenen Platzes nur noch beschränkt möglich sein.
Die Polizei ließ also nach ihrer Zählung exakt 150 Personen in den Gaststättenbereich und ab dem Zeitpunkt war der Zutritt nur noch im Austauschverfahren möglich. Es konnten nur so viele Personen nachrücken, wie vorher den Bereich wieder verlassen hatten. Nach Schätzungen der Polizei sollen insgesamt ca. 270 Personen vor Ort gewesen sein, aber tatsächlich waren es mehr, denn viele Kameraden hatten bei dem nasskalten Wetter keine Lust, längere Zeit an den Absperrungen auszuharren. Vom Prinzip her ärgerlich, weil so kein längerfristiger Druck auf die polizeilichen Absperrungen ausgeübt werden konnte, aber dabei muß natürlich berücksichtigt werden, daß viele Gäste auch nicht unbedingt zum politisch entschlossenen Widerstand zu rechnen sind. Unter diesen Umständen war es auch nicht möglich, einen spontanen Protest in Bewegung zu setzen. Für die Eilanmeldung einer Protestversammlung war bei näherer Betrachtung zu dem Zeitpunkt, wo die Absicht dazu bestand, kein ausreichender rechtlicher Grund gegeben, da die Auflagen, die von der Polizei durchgesetzt wurden, bereits eine Woche vorher bekannt waren und nicht dagegen geklagt worden war.
Bis Mitternacht lag zwar behördliche Willkür wegen des fragwürdigen Auflagenbescheides vor, nicht aber polizeiliche Willkür. Diese folgte dann allerdings ab kurz nach Mitternacht. Eigentlich war zwischen Veranstalterin und Polizei vereinbart worden, dass die letzten rund 30 Personen an der Absperrung allesamt Zutritt zur Feier bekommen, da es nur 12 Personen mehr waren, als rechnerisch hätten Zutritt erhalten “dürfen”. Dann hätte die Polizei ihre Absperrungen aufheben und stressfrei nach Hause gehen können. Doch die Polizeieinsatzleitung hatte möglicherweise einen anderen Auftrag… Auf jeden Fall zeigte sie sich jetzt unnötig kleinlich, während die einfachen Beamten weiterhin wie von Beginn an äußerst freundlich waren. Es wurden nur die rechnerisch “berechtigten” 18 Personen durchgelassen, die übrigen Kameraden erhielten kurzerhand Platzverweise.
Wenige Minuten später behauptete die Polizeieinsatzleitung, daß es angeblich zu strafbaren Äußerungen in der Veranstaltung gekommen sei und nahm dies zum Anlaß, die gesamte Feier drei Stunden früher als geplant für beendet zu erklären. Die Behauptung der Polizei war zwar überhaupt nicht nachvollziehbar, aber zu diesem Zeitpunkt fühlte sich die Polizei kräftemäßig offenbar stark genug, um ihre willkürliche Absicht nötigenfalls auch mit unmittelbarem Zwang durchzusetzen. Genügend Beamte hatte die Polizeieinsatzleitung ja mittlerweile auch zusammenziehen können, nachdem die linke Gegenveranstaltung in der Innenstadt bereits beendet war.
Die Veranstalterin wurde von der Polizei aufgefordert, ihre Gäste nach Hause zu schicken. Dies wollten viele der verbliebenen Kameraden jedoch nicht so einfach hinnehmen und bekundeten draußen auf der Straße mit lauten Parolen spontan ihren Unmut über diese polizeiliche Willkür. Es formierte sich zwar kein richtiger Demonstrationszug, aber die Kameraden waren auf der Straße munter in Bewegung. Nachdem die Polizei wieder Herr der Lage geworden war, kam es erwartungsgemäß zu Festnahmen. Nach Angaben der Polizei sollen es 28 Festnahmen gewesen sein, Augenzeugen berichten von einer größeren Anzahl Festgenommener. Wer nicht festgenommen wurde, erhielt einen Platzverweis und mußte sich unter Androhung von unmittelbarem Zwang aus dem Bereich des Club 88 entfernen.
Fazit: Es hätte auch alles ruhig und nett verlaufen können, aber daran ist die etablierte Politmafia nicht interessiert. Sie setzt lieber alles daran, um jegliche Zusammenkünfte von nationalen Menschen mit allen Mitteln zu behindern, zu schikanieren und zu kriminalisieren. Und jetzt hat es wohl auch endgültig den Club 88 getroffen, über das Vorspiel im Frühjahr haben wir ja bereits berichtet.
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