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03.08.2007: Milde Strafe für Triebtäter
Monatelang hielten junge Frauen und ihre Eltern in Kaltenkirchen und Umgebung den Atem an, denn ein offenbar besonders gefährlicher Triebtäter machte mehrfach Schlagzeilen in der Presse. Doch nicht nur die Lokalpresse und wir mußten wiederholt über versuchte und erfolgreiche Vergewaltigungen berichten, sogar das Fernsehen mußte mit „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ der Polizeiermittlung helfen. Erst mit einem Lockvogeleinsatz im Herbst 2006 konnte die Polizei den Täter endlich dingfest machen und dabei erneut feststellen, wie gefährlich er ist.
Ende April 2007 begann der Prozeß gegen den 20jährigen Hartenholmer wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung und vollendeter Geiselnahme. Die fünf Taten, die ihm zweifelsfrei zuzuordnen waren, gab er im Laufe des Prozesses zu, diverse weitere Vergewaltigungen und Vergewaltigungsversuche, die er eventuell ebenfalls begangen hat, wurden vom Gericht jedenfalls der Öffentlichkeit gegenüber nicht mehr erwähnt.
Mitte Juli wurde schließlich das Urteil verkündet, doch trotz der besonderen Grausamkeit vor allem der erfolgreichen Vergewaltigung wurde die mögliche Höchststrafe nicht ansatzweise ausgeschöpft. Statt der möglichen 10 Jahre Haft folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Vergewaltiger zu lediglich dreieinhalb Jahren Jugendhaft, zudem wurde eine sofortige und zeitlich unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verfügt. Wenn die Gutachter wie zu erwarten in wenigen Jahren eine Heilung erkennen, wird die Verweildauer in der Klinik dem Gefängnisaufenthalt angerechnet, der Vergewaltiger kann sich also vermutlich schon jetzt wie die Erfahrung in anderen Fällen zeigt auf eine nur kurzfristige Verweildauer hinter Klinik- und Gefängnismauern einrichten.
Da der Täter bei einer seiner Schandtaten noch Jugendlicher war, erfolgte das Verfahren und die Urteilsverkündung unter Ausschluß der Öffentlichkeit; auch sein Name darf deshalb nicht veröffentlicht werden. Dadurch soll der Täter weitgehend anonym bleiben, um ihn nach einem baldigen Therapieerfolg die Chance auf ein neues Leben zu bieten.
Schon früher wurde der Hartenholmer wegen einer Vergewaltigung verhaftet und einer Therapie zugeführt; offensichtlich erfolglos. Auch viele andere Vergewaltiger haben bewiesen, daß sie trotz gegenteiliger gutachterlicher Aussagen immer wieder rückfällig werden. Gerade bei Vergewaltigern und Kinderschändern wird immer wieder Täterschutz vor Opferschutz betrieben. Schon seit vielen Jahren prangert die NPD dieses Verhalten an, nach wiederkehrenden groß in der Presse breitgetretenen Wiederholungstaten forderten wiederholt auch Politiker anderer Parteien sowie Opferschutzvereine andere Gesetze, die weniger die Täter und mehr die Opfer schützen. Passiert ist jedoch nichts! Jedes Jahr werden hunderttausende Frauen und Kinder in Deutschland vergewaltigt. Die Opfer werden oftmals ignoriert oder sogar verhöhnt. Die Täter jedoch werden in bequemen Kliniken vor dem Volkszorn geschützt und mit Gesetzen die Veröffentlichung ihrer Namen, Adressen und Fotos verboten; und nach wenigen Therapiesitzungen bestimmen die Psychologen ihre Patienten als geheilt, damit der Staat sie wieder auf die Menschheit loslassen kann. Die Folge? Weitere Vergewaltigungen ... und die Polizei ist machtlos!
Wir fordern konsequenten Opferschutz! Wer selbst für andere eine Gefahr ist, darf sich nicht maßlos auf seine eigenen Persönlichkeitsrechte berufen können! Die NPD steht für harte Strafen für Vergewaltiger, ohne daß zukünftig Psychologen über die kurzfristige Freilassung entscheiden können. Die NPD steht auch für die Veröffentlichung von vorbestraften Sexualtätern, um die Öffentlichkeit und die Täter selbst vor weiteren Rückfällen zu schützen! Kein Pardon für Menschen, die sich an Schwächeren vergreifen und selbst kein Pardon kennen! Und im Gegensatz zu den regelmäßigen Bekundungen anderer Politiker meinen wir unsere Forderungen ernst!
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