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20.06.2007: Prozeß gegen Kreissparkasse


Nachdem die Sparkasse Südholstein dem NPD Kreisverband Segeberg-Neumünster trotz des vorangegangenen Urteils in Sachen NPD-Lauenburg gegen die Kreissparkasse Lauenburg die Eröffnung eines Girokontos verweigerte, hatte der Landesverband für den Kreisverband Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.

Mit dem jetzt gefällten Urteil ordnete das Verwaltungsgericht Schleswig an, daß die Sparkasse Südholstein dem NPD Kreisverband ein Girokonto zu eröffnen hat und stellte erneut klar: „Die Ablehnung der Beklagten, dem NPD Kreisverband Segeberg-Neumünster das beantragte Girokonto zu eröffnen, stellt sich als unzulässige Diskriminierung einer politischen Partei dar. … Die politische Ausrichtung der Partei des Klägers durfte die Beklagte bei ihrer ablehnenden Entscheidung nicht berücksichtigen. … Eine - nicht vom Bundesverfassungsgericht verbotene - Partei soll in ihren politischen Aktivitäten von jeder rechtlichen Behinderung frei sein, solange sie mit allgemeinen Mitteln arbeitet.“

Nach dem Urteil zeigte sich der Schatzmeister des Kreisverbandes erleichtert. „Zwar ist es traurig, daß im angeblich freiesten Staat, den es je auf deutschem Boden gegeben hat, eine zugelassenen Partei erst den Rechtsweg beschreiten muß, um eigentlich selbstverständliche Leistungen des Staates in Anspruch nehmen zu können; dennoch gelingt es der NPD immer wieder etablierte Kräfte auf den Boden des Grundgesetzes zurückzuholen. Eigentlich schaden sich diejenigen Kräfte, die der NPD Steine in den Weg legen, immer wieder selbst; denn für die Öffentlichkeit wird somit immer klarer, wer in diesem Staate extremistisch denkt und wer nicht. Die notwendigen Prozesse in Sachen Kontoeröffnung oder Demonstrationsrecht verdeutlichen auch der Mitte der Bevölkerung, wie die NPD vom Establishment diskriminiert wird.“


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