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04.03.2007: Big Brother in Norderstedt
Natürlich geht es hier nicht um die volksverdummende Fernsehsendung, sondern um richtige Politik. Denn Norderstedt ist ab dem 01. März stolz darauf, daß die Zukunft hier früher als anderswo eingezogen ist. Namentlich geht es hier um den Reisepaß. Bereits seit letztem Jahr wird in neue Reisepässe ein RFID-Chip eingesetzt, auf dem persönliche Daten und ein Foto digital gespeichert sind. Im November soll zusätzlich ein Fingerabdruck genommen werden und ebenfalls digital eingespeichert werden. Doch während in allen anderen Orten Schleswig-Holsteins wenigstens der Fingerabdruck noch Zukunftsmusik des gläsernen Bürgers ist, freut sich Norderstedt, der Zeit voraus zu sein. Seit dem 01. März müssen alle Norderstedter, zusätzlich zum biometrischen Foto ihre Fingerabdrücke abgeben, wenn sie einen neuen Paß haben wollen. Norderstedt beteiligt sich als eine von 20 Städten in Deutschland am Testlauf, der bis zum 30. Juni dauert. Die Stadtregierung begrüßt die Vorreiterrolle, denn dadurch könnten sich die Mitarbeiter in Ruhe mit den neuen Anforderungen und der Software vertraut machen. Und auch die Bürger profitieren davon, wenn im Herbst die "heiße Phase" beginnt. Ein Teil der möglichen Fehler sei bis dahin erkannt und wohl auch behoben.
Norderstedt freut sich, während Datenschützer und Freunde der Meinungsfreiheit besorgt sind. Ob die biometrische Technik überhaupt Vorteile besitzt, ist heftig umstritten – nicht nur bei der Frage, ob sich damit tatsächlich terroristische Anschläge einfacher verhindern oder die Bewegungen von Terroristen einfacher kontrollieren lassen. Eine hohe Rückweisungsquote in den am Frankfurter Flughafen durchgeführten Testläufen läßt befürchten, daß der Paß lediglich die Abfertigung verzögert, anstatt sie zu vereinfachen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellen sich Fragen zur Nutzerkontrolle, der Datensicherheit, der Zugriffsrechte, dem eindeutigen Verwendungszweck, der Systemtransparenz und der Datensparsamkeit. Viel ist nicht geregelt, die Bundesregierung hat in vorschneller Pflichterfüllung den USA gegenüber sämtliche Bedenken von Datenschützern und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen ignoriert und die neuen Chips einführen lassen. Rechtlich ist zwar vorerst nur eine identitätsfeststellende Nutzung bzw. für die Echtheitsprüfung des Ausweisdokumentes der verschlüsselten Merkmale zugelassen. Dabei muß man sich jedoch vor Augen halten, daß auch das Lichtbild neben der Unterschrift ein biometrisches Merkmal ist, welches als unverschlüsseltes Datum nicht unter diese Regelung fällt. Hier muß genau geprüft werden, ob nicht etwa Abgleiche mit Fahndungsfotos durchgeführt werden. Weiterhin spricht der Gesetzgeber bezüglich der Datensparsamkeit von biometrischen Merkmalen von Fingern oder Händen oder Gesicht. Wie dieses ,oder' aber zu lesen ist, bleibt unklar. Ist nur jeweils ein Merkmal zugelassen oder auch Merkmalskombinationen?
Obwohl das Innenministerium stets versicherte, daß es keine zentrale Speicherung der biometrischen Daten geben wird, hat jetzt doch der Bundesrat gefordert, sowohl die Gesichtsbilder als auch die Fingerabdrücke der Bürger in einer zentralen Datenbank für immer zu speichern. Bevor die Fingerabdrücke an den Meldeämtern (außer peinlichen Vorreitern wie Norderstedt) überhaupt abgeben werden müssen, steht die zentrale Datenbank bereits vor der Tür.
Diese Speicherung in einer zentralen Datenbank ist jedoch ein besonderes ein Risiko für die Sicherheit der sensiblen biometrischen Daten. Diese zentrale Erfassung bietet deutlich einfachere Zugriffsmöglichkeiten für Datenverbrecher.
Polizei und Ordnungsamt sollen nach dem Willen des Bundesrates auf diese Datenbank ohne weiteres, z. B. zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, zugreifen können. Dabei soll es ohne jegliche Kontrolle einen “automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden” geben. Das heißt praktisch, daß jedem Bürger beispielsweise bei Geschwindigkeitskontrollen wie einem Schwerverbrecher Fingerabdrücke abgenommen werden. Diese Abdrücke können dann beispielsweise mit der AFIS-Datenbank (automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem), die EU-weit mehrere Millionen Fingerabdrücke gespeichert hat, abgeglichen werden.
Der einfache Abgleich ist laut Bundesrat “unverzichtbar”. Die Begründung für diese angebliche Unverzichtbarkeit ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es wird angenommen, daß dadurch “Falschinformationen enthaltende Dokumente” auffindbar werden würden. Offenbar ist den Sicherheitshysterikern und Datensammlern dabei entgangen, daß die passive Authentifikation des RFID-Chips die Veränderung der Paßdaten unmöglich macht.
In der Praxis ist bei den automatisierten Abfragen mit sehr vielen fälschlich als Verbrecher identifizierten Unschuldigen zu rechnen. Ein Großteil der Bevölkerung, insbesondere Senioren, Jugendliche und Frauen, besitzt keine ausgeprägten Fingerabdrücke, was zu Fehlidentifizierungen führt. Dies wurde durch eigens vom BMI in Auftrag gegebene Studien belegt.
Außerdem ist ein massiver Datenabgleich gegen eine biometrische Datenbank in dieser Dimension noch nie getestet worden. Es handelt sich also ein weiteres Mal um einen leichtfertigen Feldtest an der lebenden Bevölkerung.
Der Bundesrat forderte bei der Gelegenheit auch gleich, auf die Löschung der sensiblen biometrischen Daten zu verzichten. Statt einer Begründung wurde vom Bundesrat als Grund nur nebulös von “präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” gesprochen. Zu deutsch: einmal erfaßte Bürger sind für immer gespeichert.
In der Praxis wird dann jeder Straßenpolizist nach seinem Gutdünken nicht nur biometrische Gesichtsdaten, sondern auch Fingerabdrücke abnehmen, die danach für immer gespeichert bleiben und den Ermittlungsbehörden weiter zur Verfügung stehen.
Natürlich soll der Bürger für den staatlichen Mißbrauch seiner biometrischen Daten selbst aufkommen. Über eine erneute Erhöhung der Paßgebühren wird bereits diskutiert, denn der Bundesrat stellte fest, daß über die Hälfte der Kosten des biometrischen Reisepasses für die Länder nicht gedeckt sind.
Natürlich denkt das Innenministerium auch fürsorglich an jene Bürger, die keinen Reisepaß besitzen. Die Einführung von Personalausweisen mit Funk-Chip, Biometrie-Bild und Fingerabdrücken ist fest eingeplant. Die biometrische Vollerfassung des deutschen Volkes ist also in vollem Gange. Big Brother is watching you ...
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